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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln gemeinsam mit dem jeweiligen Bestellformular und der geltenden Leistungsbeschreibung (einschließlich SLA, wenn anwendbar) die Verwendung der Plattform durch das Unternehmen und alle Leistungen, die die test IO GmbH (test IO) erbringt ("Vereinbarung"). Wenn nicht zwischen den Parteien explizit anders vereinbart, gilt bei einem Konflikt zwischen den Bestimmungen dieser AGB, dem Bestellformular und der Leistungsbeschreibung, die alle einen Teil dieser Vereinbarung bilden, die folgende Geltungsreihenfolge:

(a) das Bestellformular und alle späteren Änderungen hiervon;

(b) die jeweilige(n) Leistungsbeschreibung(en); und dann

(c) diese AGB. 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Teil der Vereinbarung, auch wenn test IO sie nicht ausdrücklich abgelehnt hat.

1. Definitionen

Die hier aufgeführten Begriffe haben die folgende Bedeutung, wenn sie in dieser Vereinbarung oder einer Anlage oder einem Anhang hierzu verwendet werden.

1.1. Inhalte steht für Unternehmensdaten oder andere Daten, Informationen, Texte, Grafiken oder Software, die test IO durch das Unternehmen und/oder seine Benutzer zur Verfügung gestellt werden.

1.2. Geistiges Eigentumsrecht steht für alle materiellen und immateriellen Rechte, die mit urheberrechtlich geschützten Werken weltweit verbunden sind und zum Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung existieren oder danach entstehen, insbesondere Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, "Mask-Work"-Rechte; Rechte an Markenzeichen und Handelsnamen und ähnliche Rechte; Rechte an Handelsgeheimnissen; Patente, Geschmacksmuster, Algorithmen und andere geistige Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte (aller Art, weltweit und mit jeder Bezeichnung), egal, ob diese aus dem Gesetz, einem Vertrag, einer Lizenz oder anderweitig entstehen; sowie alle Registrierungen, die erste Plattform, Erneuerungen, Erweiterungen, Verlängerungen, Unterteilungen oder Neuausstellungen solcher Rechte, die aktuell oder zukünftig irgendwo in der Welt in Kraft sind (einschließlich aller Rechte an den Vorstehenden), unabhängig davon, ob solche Rechte bei den nach jeweiligem nationalen Recht jeweils zuständigen Behörden eingetragen wurden.

1.3. Bestellung steht für Leistungen, die das Unternehmen über das Bestellformular bestellt hat, was durch test IO in Schriftform angenommen wurde.

1.4. Plattform steht für die cloudbasierte Software-as-a-Service von test IO, die an das Unternehmen lizenziert wurde, und für alle APIs (Application Programming Interfaces; Programmierschnittstellen), Upgrades und Verbesserungen der Plattform, die von test IO bereitgestellt werden können. Unternehmen können die Plattform verwenden, um Testleistungen Dritter zu sammeln (Crowd Testing). Crowd Testing wird durch Tester bereitgestellt, die externe Vertragsnehmer des Unternehmens sind. Die Test-IO-Plattform und alle weitere Software wird lizenziert und nicht verkauft.

1.5. Produkt oder Produkte steht für Anwendungen, Websites, Software oder andere im Bestellformular genannten Produkte des Unternehmens.

1.6. Produktivsystem steht für eine aktive Umgebung, die sich in laufender kommerzieller oder produktiver Verwendung befindet oder eine Umgebung, die mit einem Bestell- oder eCommerce-System verbunden ist, das in der Lage ist, Transaktionen zu verarbeiten.

1.7. Laufzeit ist die Dauer, während der test IO die Leistung erbringt, und die in dem Bestellformular angegeben ist.

1.8. Benutzer steht für eine natürliche Person mit einer eindeutigen ID und einem Passwort, die von test IO bereitgestellt wurden, um den Zugriff auf eine Seite zu gestatten. Ein Benutzer kann:

(a) ein Mitarbeiter des Unternehmens; oder 

(b) ein Vertragspartner oder anderer Mitarbeiter, der für das Unternehmen arbeitet; und

(c) jede andere Person, die mit dem Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens arbeitet, sein; sofern: 

(i) der Benutzer ausschließlich im Auftrag des Unternehmens auf die Leistungen zugreift und diese benutzt; und 

(ii) der Benutzer wie in dem zwischen den Parteien vereinbarten zugrundeliegenden Bestellformular vorgegeben und beschränkt auf die Leistungen zugreift und diese benutzt; und

(iii) das Unternehmen jederzeit für die Handlungen und Unterlassungen jedes Benutzers verantwortlich ist, als ob diese Handlungen und Unterlassungen die des Unternehmens wären.

1.9. Leistung oder Leistungen steht für Programme, Eigenschaften, Funktionen und Berichtsformate, Anweisungen oder die Benutzerschnittstelle der Plattform, die dem Unternehmen als Teil der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden.

1.10. Seite steht für einen Abschnitt der Plattform, der zur Verwendung durch das Unternehmen konfiguriert ist und der es dem Benutzer ermöglichen soll, Tests zu erstellen und umzusetzen, die speziell das Unternehmen betreffen. Die Seite kann Informationen zu mehreren Tests enthalten, die durch das Unternehmen bestimmt sind.

 

2. Lizenzen und Einschränkungen

2.1. Plattformlizenz: Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt test IO dem Unternehmen während der Laufzeit eine eingeschränkte, weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenpflichtige Lizenz ohne das Recht zur Unterlizenzierung für den Zugriff auf und die Verwendung der Plattform ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Unternehmens. 

2.2. Datenlizenz: Das Unternehmen gewährt test IO eine weltweite, kostenlose Lizenz zur Verwendung, Anzeige, Reproduktion und Verteilung der Inhalte auf der Seite ausschließlich:

(a) während der Laufzeit der Vereinbarung zur Erfüllung der Pflichten von test IO aus dieser Vereinbarung; und

(b) zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für die interne Verwendung von test IO zur Verbesserung der Seite und der Leistungen, solange test IO die Identität des Unternehmens nicht offenbart, sowie zu Zwecken der Archivierung. 

2.3. Einschränkungen und Unternehmenspflichten: Das Unternehmen darf die Plattform nicht in einer Weise verwenden, die Server, Netzwerke oder andere Geräte beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte, die dem Betrieb der Plattform dienen oder mit dieser verbunden sind. Sofern nicht ausdrücklich anders in dieser Vereinbarung festgelegt oder ausdrücklich nach anwendbarem Recht zulässig, wird das Unternehmen Folgendes weder selbst vornehmen noch einem Dritten ermöglichen oder erlauben: 

(a) die Plattform reproduzieren, modifizieren, übersetzen, verbessern, dekompilieren, zerteilen, einem Reverse Engineering unterziehen oder von der Plattform abgeleitete Werke erstellen; 

(b) die Plattform vermieten, verleasen/verpachten oder unterlizenzieren; 

(c) die Plattform als ein Serviceunternehmen oder als Plattform-Serviceanbieter verwenden; 

(d) die Plattform einem Dritten zur Verfügung stellen, enthüllen, offenbaren oder freigeben oder ihm ihre Verwendung gestatten; oder 

(e) technische Funktionen oder Maßnahmen der Plattform umgehen oder deaktivieren. 

Das Unternehmen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von test IO keine Eck- oder Vergleichsdaten zu der Plattform oder den Leistungen veröffentlichen. Das Unternehmen ändert oder entfernt keine Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise auf geistige Eigentumsrechte, die an einem Teil der Plattform erscheinen. Das Unternehmen hält jederzeit alle anwendbaren Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Bestimmungen in Zusammenhang mit seiner Verwendung der Plattform ein. Das Unternehmen ist alleine verantwortlich für jede Verwendung (autorisiert oder nicht) der Leistungen durch alle Benutzer, die auf die Plattform zugreifen.

3. Vorbehalt von Rechten

Der Zugriff auf und die Verwendung der Plattform wird durch test IO an das Unternehmen lizenziert, nicht verkauft, und nichts in dieser Vereinbarung wird als Verkauf der Plattform interpretiert oder ausgelegt. Das Unternehmen hat keine Rechte an der Plattform, außer die ausdrücklich in dieser Vereinbarung Gewährten, und test IO bleibt Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und an den Leistungen. Die Plattform, alle Kopien davon, alle abgeleiteten Werke, Zusammenstellungen und Sammelwerke der Plattform, alles Know-How und alle Handelsgeheimnisse, die damit verbunden sind, sind das alleinige und ausschließliche (geistige) Eigentum von test IO und enthalten vertrauliche und geschützte/proprietären Materialien von test IO. Das Unternehmen ergreift angemessene Schritte und Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Plattform. Insbesondere wendet das Unternehmen seine größtmöglichen Anstrengungen auf, um die Verwendung, den Besitz, die Kenntnis, die Analyse, das Kopieren, die Offenbarung oder andere Aktivitäten, die einen Teil der Plattform betreffen und nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung erlaubt sind, zu verhindern (“unerlaubte Verwendung”). Das Unternehmen informiert test IO umgehend schriftlich über jede unerlaubte Verwendung, die dem Unternehmen zur Kenntnis gelangt, und ergreift alle angemessenen Schritte, die notwendig sind, um solche unerlaubte Verwendung einzustellen.

4. Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen bestätigt, dass bestimmte Leistungen, die durch test IO erbracht werden, davon abhängen, dass das Unternehmen test IO bestimmte Daten, Informationen oder Unterstützungsleistungen bereitstellt. Das Unternehmen stimmt zu, dass das Unternehmen test IO vor der Ausführung von Testleistungen, die das Unternehmen verlangt:

(a) die Anwendung oder Website, die getestet werden soll, einschließlich aller Geräte, Betriebssysteme oder Browser, wie jeweils zweckentsprechend;

(b) eine Beschreibung des Zwecks des Testlaufs und der spezifischen Testanforderungen;

(c) eine Liste bekannter Softwarebugs, Fehler oder Mängel;

(d) alle zu verwendenden Schnittstellen oder Bugtracker;

(e) alle weiteren Informationen, die in angemessener Weise von test IO als zum Erbringen der Leistung notwendig verlangt werden, bereitstellt.

Das Unternehmen äußert sich über das Vorhandensein eines Softwarebugs, Fehlers oder Mangels innerhalb von zehn (10) Tagen nach dessen Meldung.

5. Test auf einem laufenden Produktivsystem

Das Unternehmen kann auf sein alleiniges Risiko die Plattform verwenden, um Tests durch Tester in einem Produktivsystem oder in einer Weise, die seine Produktivsystemleistungen betrifft ("Test auf einem laufenden Produktivsystem"), zu ermöglichen. Das Unternehmen erkennt an, dass Tests auf einem laufenden Produktivsystem den üblichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens schädigen, beeinträchtigen oder stören können oder dazu führen können, dass Finanztransaktionen erfolgen, z. B. durch Durchführung eines Bestellvorgangs in einem Onlinegeschäft. test IO haftet dem Unternehmen gegenüber nicht auf Schadensersatz, Kosten, Ausgaben oder Gebühren irgendeiner Art, die aus einem Test eines Produktivsystems oder eines Systems entstehen, das mit dem Produktivsystem oder den Systemen des Unternehmens interagiert, und das Unternehmen bestätigt und stimmt zu, dass es die alleinige und ausschließliche Haftung für alle Schadensersatzforderungen, Kosten, Ausgaben oder Forderungen trägt, die aus direkten oder indirekten Tests seines Produktivsystems entstehen. Die Tests auf einem laufenden Produktivsystem erfolgen in fachmännischer Weise. test IO informiert alle betroffenen Tester ausdrücklich darüber, wenn sie gebeten werden, einen Test auf einem laufenden Produktivsystem durchzuführen. Der Test auf einem laufenden Produktivsystem kann weiteren Bedingungen unterliegen; ist dies der Fall, wird auf diese weiteren Bedingungen im jeweiligen Bestellformular verwiesen.

6. Leistungen und technischer Support

6.1. Umfang der Leistungen; Verfügbarkeit; Sicherung: Zum Datum des Inkrafttretens sowie während der jeweils vereinbarten Laufzeit stellt test IO dem Unternehmen die Plattform und alle in der Bestellung vorgegebenen Leistungen zur Verfügung, die durch das Unternehmen bestellt wurden. Sofern nicht in einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich anders vereinbart, stehen die Plattform und die Leistungen im Jahresmittel über 99,9% der Zeit zur Verfügung, abhängig von der Internetverfügbarkeit des Unternehmens und ausschließlich geplanter Wartungszeiten, die zwei Wochen im Voraus angekündigt werden. test IO sichert alle Daten von test IO im Abstand von je 15 Minuten zum Zweck der Notfallwiederherstellung und bewahrt die vollständigen täglichen Backups für sieben (7) Tage auf. Backups werden zur Notfallwiederherstellung verwendet, nicht zur Wiederherstellung nach Benutzerfehlern. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, eine gesonderte Sicherung seiner Informationen aufzubewahren. Backups befinden sich in einer physisch getrennten Einrichtung und sind GPG-verschlüsselt. Wenn nicht ausdrücklich als betreute Leistungen („Managed Services“) bestellt, umfassen die Leistungen nicht das Einrichten und/oder die Konfiguration der Seite oder die Konfiguration von Tests, und solche Aktivitäten unterliegen der Verantwortung des Unternehmens. Weitere Leistungen können durch das Unternehmen auf schriftliche Vereinbarung der Parteien hin zu den Preisen von test IO bestellt werden, die zum Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Bestellung gelten.

6.2. Art der Leistungen; besondere Abnahmebestimmungen: Sofern nicht in einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich anders vorgesehen, sind die Leistungen “Dienste” nach § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unterliegen daher nicht einer Abnahme durch das Unternehmen. Soweit eine Leistung in Ausnahmen als “Werk” nach § 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu betrachten ist, kann die Abnahme nicht aufgrund von unwesentlichen Mängeln verweigert werden und gilt als erfolgt, sofern sie nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem das betroffene Werk durch test IO zur Abnahme zur Verfügung gestellt wurde, ausdrücklich und rechtmäßig schriftlich unter Angabe der Gründe verweigert wird. Die Abnahme gilt weiterhin als erfolgt, wenn das Unternehmen das Werk verwendet, einschließlich durch Verwendung des Produkts, auf das sich das Werk bezieht. Auf Verlangen von test IO erklärt das Unternehmen die Abnahme schriftlich; wenn dies nicht erfolgt ist, bestätigt das Unternehmen eine mündliche oder als erfolgt geltende Abnahme schriftlich auf Verlangen von test IO.

7. Feedback

Das Unternehmen kann test IO während der Laufzeit mündliches und/oder schriftliches Feedback bezüglich der Verwendung der Plattform oder der Leistungen durch das Unternehmen geben, insbesondere durch eine Meldung von Fehlern, die das Unternehmen möglicherweise entdeckt. Solche Meldungen und alle anderen Materialien, Informationen, Ideen, Konzepte, Feedback und Know-how die Plattform, Leistungen oder andere Produkte oder Dienstleistungen von test IO betreffend, die/das test IO durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, sowie alle Informationen, die automatisch durch die Plattform oder die Leistungen an test IO übermittelt werden (“Feedback”), sind (geistiges) Eigentum von test IO. Das Unternehmen stimmt zu, alle weltweiten Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback und die damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechte an test IO abzutreten und tritt diese hiermit ab; es stimmt zu, test IO auf dessen Kosten bei der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen.

8. Zahlungen, Erhöhung der Vergütung

Das Unternehmen stimmt zu, die in der Bestellung festgelegte Vergütung zu entrichten. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart (oder soweit test IO schriftlich darauf verzichtet hat), erhöhen sich wiederkehrende Vergütungen automatisch zu jedem Jahrestag der jeweiligen Bestellung oder des Laufzeitbeginns (wie jeweils zutreffend) um 5 %. Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Bestellungen sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders angegeben. Sofern nicht ausdrücklich anders im Bestellformular vereinbart, werden Rechnungen aus Komfortgründen im voraus gestellt; eine Vorausrechnung verkürzt jedoch nicht die Laufzeit und gibt dem Unternehmen kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Sofern nicht im Bestellformular ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen in Euro in sofort verfügbaren Mitteln. Alle Beträge, die bei Fälligkeit nicht beglichen werden, werden zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz verzinst. Alle anderen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von test IO bleiben unberührt. test IO behält sich insbesondere das Recht vor, alle Leistungen oder den Zugang des Unternehmens zu der Plattform auszusetzen, wenn Zahlungen mehr als zehn (10) Tage überfällig sind.

9. Steuern

Die Vergütung wird exklusive Steuern angegeben und das Unternehmen entrichtet alle Umsatz-, Gebrauchs- und anderen Steuern und ähnlichen Gebühren, die auf den Leistungen oder einer Plattform, dieser Vereinbarung oder ihrer Durchführung basieren oder daraus entstehen, mit Ausnahme der Steuern auf Grundlage der Nettoeinnahmen von test IO.

10. Vertraulichkeit

10.1. Vertrauliche Informationen sind vertrauliche oder andere nichtöffentliche proprietäre Informationen, die durch eine Partei der anderen im Rahmen dieser Vereinbarung offenbart werden, insbesondere die Plattform, Softwarecodes und Designs, Hardware, Produktvorgaben und Dokumentation, Finanzdaten, Geschäfts-, Marketing- und Produktplänen oder Technologie.

10.2. Vertraulichkeitspflichten: Jede Partei stimmt zu, die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren, und die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu keinem anderen Zweck zu verwenden als für die Durchführung dieser Vereinbarung und zu sonstigen Zwecken, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen sind. Jede Partei gestattet Zugriff auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur den Mitarbeitern ihrer verbundenen Unternehmen, Vertragspartnern und Beratern (einschließlich Testern), die diese Informationen benötigen und Vertraulichkeitsverpflichtungen oder Vereinbarungen unterzeichnet haben oder an solche gebunden sind, die wenigstens so streng sind wie diese Vereinbarung. Jede Partei wahrt die Vertraulichkeit und verhindert den versehentlichen oder anderen Verlust oder die Offenbarung vertraulicher Informationen der anderen Partei mit wenigstens dem gleichen Sorgfaltsgrad, den sie für den Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwendet, aber in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt.

10.3. Ausnahmen von den Pflichten: Die Vertraulichkeitspflichten einer Partei unter dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen, von denen die Partei nachweisen kann, dass die Informationen:

(a) ohne Verletzung einer Vereinbarung oder Treuhandpflicht oder Verletzung eines Gesetzes öffentlich bekannt geworden sind;

(b) der Partei schon vor der Offenbarung ohne Verletzung einer Vereinbarung oder Treuhandpflicht oder Verletzung eines Gesetzes bekannt waren;

(c) durch aktuelle Aufzeichnungen nachweislich unabhängig durch die Partei vor dem Empfang dieser vertraulichen Informationen und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen oder Verweis darauf entwickelt wurden; oder

(d) aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, einer Aufforderung einer Regierungsbehörde oder eines Gesetzes die Offenbarung verlangt wird, wobei in diesem Fall jede Offenbarung auf die geringstmögliche Offenbarung beschränkt wird, die durch den Rechtsberater einer Partei empfohlen wird; eine Offenbarung setzt nie die Vertraulichkeitspflichten für verbleibende vertrauliche Informationen außer Kraft und erlaubt keine andere Offenbarung der vertraulichen Informationen unter anderen Umständen.

10.4. Rückgabe vertraulicher Informationen: Bei schriftlicher Aufforderung durch eine Partei dieser Vereinbarung gibt die andere Partei umgehend alle Dokumente und anderen greifbaren Materialien, die vertrauliche Informationen der auffordernden Partei darstellen, und alle Kopien davon zurück, mit Ausnahme von archiviertem Material, das aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden muss oder das nicht leicht aus gesicherten Archivierungssystemen abgerufen werden kann, sowie Aufzeichnungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erstellt wurden und die durch eine Partei aufbewahrt und nur zur Vertragserfüllung und zur Geltendmachung von Rechten verwendet werden und weiter der Vertraulichkeit unterliegen.

11. Eingeschränkte Gewährleistung

11.1. Gewährleistung der Plattformkonformität: test IO haftet für Mängel an der Bereitstellung der Plattform ausschließlich nach dieser Ziffer 11. Mängel sind Abweichungen von dem Funktionsumfang der Plattform wie abschließend vertraglich im Bestellformular und den geltenden Leistungsbeschreibungen vereinbart. Weist die Plattform einen Mangel auf, so beseitigt test IO den Mangel nach eigenem Ermessen innerhalb eines angemessenen Zeitraums (der durch das Unternehmen festzulegen ist und wenigstens drei Nacherfüllungsversuche zulassen muss) nach Eingang einer schriftlichen Beschwerde durch das Unternehmen, die alle Informationen enthalten muss, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen und die es test IO ermöglichen, den Mangel zu identifizieren, zu reproduzieren, zu analysieren und zu beseitigen. Die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen das Unternehmen auftretende Mängel angemessen umgehen kann, um die Plattform in der vertraglich vorgesehenen Weise zu verwenden, wird ebenfalls als ausreichende Nacherfüllung betrachtet. Wenn die Nacherfüllung innerhalb des angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich ist, hat das Unternehmen das Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung um einen Betrag, der proportional der verringerten Nutzbarkeit der Plattform entspricht, oder zur Kündigung der Vereinbarung (und in beiden Fällen einen Anspruch auf eine Erstattung von gegebenenfalls im Voraus zu viel bezahlter Vergütung), sowie das Recht, Schadensersatz unter der Haftungsbeschränkung in Ziffer 13 zu fordern. Existieren mehrere Bestellformulare/Leistungsbeschreibungen, gilt dieses Kündigungsrecht nur für das/die Bestellformular(e)/die Leistungsbeschreibung(en), das/die von dem Mangel betroffen ist/sind, sofern die test-IO-Leistungen nicht so eng miteinander verbunden sind, dass das Unternehmen eine mangelfreie Leistung nicht angemessen verwenden kann, wenn die mangelhafte Leistung unter Anwendung der vorstehenden Bestimmung gekündigt wird. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 11.1 gelten entsprechend bei einem Rechtsmangel, wobei test IO zur Beseitigung eines solchen Mangels nach seiner Wahl dem Unternehmen auch entweder die erforderlichen Rechte zur Verwendung der Plattform in dem vertraglich vereinbarten Umfang beschaffen oder die Plattform so abändern kann, dass sie keine Rechte mehr verletzt, ohne die vertraglich vereinbarten Funktionen wesentlich einzuschränken. Ziffer 14 bleibt unberührt.

11.2. Gewährleistung: Sofern nicht ausdrücklich anders in einem Bestellformular oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart, sind die Leistungen “Dienste” nach § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unterliegen damit keinen Gewährleistungspflichten. Sofern eine Leistung in einem Ausnahmefall als “Werk” nach § 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs betrachtet wird, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Änderungen:

(a) die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung liegt bei test IO;

(b) die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate;

(c) das Recht des Unternehmens, den Mangel selbst auf Kosten von test IO zu beseitigen, wird ausgeschlossen;

(d) die Bestimmungen der obigen Ziffer 11.1 zu Meldungen von Mängeln durch das Unternehmen und zum Festlegen einer Nachfrist gelten entsprechend; und

(e) zur Klarstellung unterliegen alle Schadenersatzforderungen der Haftungsbeschränkung aus Ziffer 13.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Laufzeit: Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert – sofern nicht in der Bestellung anders vereinbart –für jedes Produkt oder jede Leistung, die in der Bestellung angegeben ist, für die in der Bestellung angegebene Laufzeit an, sofern sie nicht nach den folgenden Bestimmungen zu einem früheren Zeitpunkt beendet wird. Die Laufzeit verlängert sich im Anschluss automatisch um einen Zeitraum, der jeweils der Laufzeit aus der Bestellung entspricht, sofern nicht eine Partei die andere Partei spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Laufzeit schriftlich darüber informiert, dass sie die Vereinbarung nicht fortsetzen will; in diesem Fall endet die Vereinbarung am Ende der jeweils aktuellen Laufzeit. test IO versendet keine Erinnerungen zu Verlängerungen oder Kündigungsrechten.

12.2. Kündigung: Jede Partei kann diese Vereinbarung dreißig (30) Tage nach Mitteilung über eine wesentliche Vereinbarungsverletzung an die andere Partei kündigen, wenn diese Verletzung am Ende dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen noch nicht beseitigt wurde. Unbeschadet anderer Bestimmungen aus dieser Vereinbarung kann jede Partei diese Vereinbarung umgehend mit oder ohne Kündigungsfrist der anderen Partei gegenüber kündigen, wenn die andere Partei ihre Vertraulichkeitspflichten nach dieser Vereinbarung verletzt.

12.3. Wirkung der Kündigung: Mit dem Ablauf der Laufzeit oder nach der Kündigung dieser Vereinbarung erlischt das Recht des Unternehmens zur Verwendung der Plattform und/oder der Leistungen und jede Partei hat dreißig (30) Tage Zeit, um alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz befinden, zurückzugeben oder zu vernichten. Für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung kann das Unternehmen einen Download seiner Inhalte verlangen; danach ist test IO nicht mehr verpflichtet, solche Inhalte aufzubewahren oder zu sichern und kann diese als Teil seiner Vertraulichkeitspflicht aus dieser Vereinbarung vernichten. Das Unternehmen haftet weiterhin für alle fälligen Beträge, und alle solche Beträge werden bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung umgehend fällig und zahlbar. Außer bei Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung oder eines Verzugs von test IO steht dem Unternehmen keine Erstattung für eine Kündigung zu. Alle weiteren Bestimmungen, die ihrer Art nach die Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung überdauern sollten, überdauern sie.

13. Haftungsbeschränkung

Folgendes gilt bezüglich der Haftungsbeschränkung:

13.1. Die Parteien haften in voller Höhe ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, soweit sie eine Garantie gegeben haben, die ausdrücklich als solche benannt sein muss, um eine Garantie im rechtlichen Sinn darzustellen, und unter dem Produkthaftungsgesetz.

13.2. In einem Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Fälle aus Ziffer 13.1, haften die Parteien ausschließlich für Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten). Eine "Kardinalpflicht" im Sinn dieser Bestimmung ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung dieser Vereinbarung erst möglich macht, und auf deren Einhaltung sich die andere Partei daher allgemein verlassen kann. Diese Haftung ist beschränkt auf typische und vorhersehbare Schäden.

13.3. Im Sinne der obigen Bestimmung aus Ziffer 13.2 sind typische und vorhersehbare Schäden auf einen Jahresgesamtbetrag in Höhe des Betrags beschränkt, der durch das Unternehmen aufgrund dieser Vereinbarung für das Jahr zu entrichten ist, in dem das entsprechende Schadensereignis eingetreten ist. 

13.4. Soweit test IO unter dieser Ziffer 13 für einen Verlust von Daten haftet, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der erforderlich wäre, um die Daten wiederherzustellen, wenn das Unternehmen seine eigenen Sicherungspflichten unter Ziffer 6 vollständig erfüllt hätte.

13.5. Die verschuldensunabhängige Haftung von test IO für Mängel, die bereits vor dem Abschluss der Vereinbarung vorlagen (unter § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), ist ausgeschlossen.

13.6. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter der Parteien und ihrer verbundenen Unternehmen.

14. Haftungsfreistellung

14.1. Haftungsfreistellung durch test IO für Verletzungen geistigen Eigentums: test IO verteidigt das Unternehmen gegen, stellt es frei und hält es schadlos an allen Vergleichen oder Urteilen, die rechtskräftig zugunsten eines Dritten gegen das Unternehmen ergehen, soweit ein solcher Anspruch auf einer Verletzung oder einem Missbrauch eines gültigen Urheberrechts, Handelsgeheimnisses oder Patents, das am Datum des Inkrafttretens gewährt oder veröffentlicht ist, durch die Plattform basiert. Die hierunter gewährte Haftungsfreistellung gilt nicht für Beträge, die vergleichsweise zum Begleichen eines Anspruchs bezahlt wurden, wenn dieser Vergleich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von test IO geschlossen wurde, die nicht unangemessen versagt werden darf. Die Haftungsfreistellung gilt nicht, und test IO haftet dem Unternehmen nicht, für Ansprüche aus Verletzungen durch oder aufgrund von:

(a) einer Software, die nicht von test IO entwickelt wurde;

(b) einer Software, einem Produkt oder einer Leistung, die nach den Vorgaben des Unternehmens entwickelt wurden;

(c) einer Änderung der Plattform oder Leistungen durch das Unternehmen oder einen Dritten, wenn sich die angebliche Verletzung von Rechten auf diese Änderungen bezieht,

(d) einer Kombination der Plattform oder Leistungen mit anderen Produkten, Leistungen, Verfahren oder Materialien des Unternehmens, seiner verbundenen Unternehmen oder eines Dritten, wenn sich die angebliche Verletzung von Rechten auf diese Kombination bezieht,

(e) der fortdauernden angeblich rechteverletzenden Handlung des Unternehmens nach Mitteilung von test IO über und/oder fortgesetzter Nichtverwendung einer aktuelleren Fassung der Plattform oder Leistungen, wenn erhältlich, und sofern diese Fassung die angebliche Verletzung von Rechten ohne wesentlichen Verlust der Leistung oder Funktion verhindern oder vermeiden kann,

(f) Nutzung der Plattform oder Leistungen nicht streng nach dieser oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung, die durch einen Zeichnungsberechtigten von test IO unterzeichnet wurde,

(g) einer “Open Source”-Software, die Teil der Plattform oder Leistungen ist.

14.2. Verfahren: Als ausdrückliche Bedingung für die Pflicht der entschädigenden Partei gemäß dieser Ziffer 14 muss die Partei, die die Freistellung verlangt:

(a) die entschädigende Partei umgehend schriftlich über den jeweiligen Anspruch informieren, für den die Freistellung verlangt wird; und

(b) der entschädigenden Partei alle nichtmonetäre Hilfe, Informationen und Vollmachten gewähren, die angemessen für die Verteidigung gegen und Beilegung eines Streits über einen solchen Anspruch erforderlich sind.

Soweit unter dem anwendbaren Recht zulässig, kann die entschädigende Partei einen Anwalt für die Verteidigung gegen den Anspruch beauftragen und den Verlauf eines Gerichtsverfahrens und anderer Streitverfahren den Anspruch betreffend lenken. Die entschädigte Partei kann ihren eigenen Anwalt beauftragen und ihre eigene Verteidigung gegen einen Anspruch führen, trägt jedoch die Kosten für ihren eigenen Anwalt und für alle Aktivitäten in einem Streitverfahren, die durch den Anwalt ihrer Wahl durchgeführt werden. Die entschädigende Partei kann einen Rechtsstreit durch Vergleich beilegen, indem sie eine Zahlung mit oder ohne Zustimmung der entschädigten Partei vereinbart, sofern dieser Vergleich die vollständige und umfassende Beilegung sämtlicher Ansprüche gegen die entschädigte Partei beinhaltet. Die entschädigende Partei muss die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei zu einem Vergleich einholen, sofern durch diesen einer einstweiligen Verfügung zugestimmt oder ein Schuldanerkenntnis oder eine öffentliche Aussage verlangt wird oder der Vergleich vertragliche Bedingungen für künftige Aktivitäten enthält, die sich wesentlich auf die Geschäfte und Interessen der entschädigten Partei auswirken würden. Diese Einwilligung darf nicht unangemessen versagt, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

15. Exportkontrolle

Das Unternehmen garantiert, dass es während der Laufzeit dieser Vereinbarung jederzeit alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften, denen der Export oder Reexport der Inhalte unterliegt, und alle geltenden Gesetze und Bestimmungen, die den Zugriff auf kontrollierte technische Daten durch ausländische Staatsbürger einschränken, einhält.

16. Allgemeines

16.1. Gerichtsstand und geltendes Recht; Sprache: Der vereinbarte Gerichtsstand für alle Streitfälle, die in Zusammenhang mit der Vereinbarung und der allgemeinen Vertragsbeziehung entstehen, ist Berlin, Deutschland; anwendbares Recht sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung einheitlichen Kaufrechts, insbesondere die Anwendung des Abkommens der Vereinten Nationen zu Verträgen für den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die englische Sprachfassung dieser AGB hat Vorrang, wenn eine übersetzte Fassung von dieser abweicht, wobei jedoch die in der englischen Sprachfassung enthaltenen deutschen Begriffe vollständige Wirkung entfalten.

16.2. Höhere Gewalt: Außer bezüglich der Zahlung eines Geldbetrags wird jede Partei wegen einer Verzögerung oder Nichterfüllung der Vereinbarung aufgrund von Arbeitskampf (außer einem Arbeitskampf, der auf die betroffene Partei selbst beschränkt ist), staatlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Überlastung oder Ausfall des Internets oder aus anderen Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von jeglicher Haftung befreit. Die jeweilige Partei wendet angemessene Anstrengung auf, die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung aus einem solchen Zustand zu beseitigen und informiert die andere Partei zeitnah über solche Anstrengungen. Dauert die Verzögerung mehr als dreißig (30) Tage an, kann die leistende Partei diese Vereinbarung durch Mitteilung nicht weniger als zehn (10) Tage im Voraus kündigen.

16.3. Öffentliche Ankündigungen: Keine Partei macht oder veröffentlicht Ankündigungen, Aussagen, Pressemeldungen oder andere Werbe- oder Marketingmaterialien, die Preise und Bedingungen dieser Vereinbarung betreffend ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen versagt, Bedingungen unterstellt oder verzögert werden darf. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen test IO das Recht, den Namen und das Logo des Unternehmens in eine öffentliche Liste seiner Kunden aufzunehmen.

16.4. Vertragsauslegung: Überschriften in diesen AGB dienen ausschließlich dem Komfort der Parteien und wirken sich nicht auf die Interpretation oder Auslegung dieser Vereinbarung aus. 

16.5. Abtretung: Das Unternehmen tritt diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von test IO ab. test IO darf diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder bei Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte dieser Partei betrifft, abtreten. Alle anderen Versuche, diese Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung abzutreten, sind nichtig.

16.6. Verzicht: Ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels bei einer Verletzung dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung wird nicht als dauerhafter Verzicht oder Verzicht bei einer anderen Verletzung oder bei Verstoß gegen eine andere Bedingung betrachtet, sondern gilt ausschließlich für den Fall, auf den sich der jeweilige Verzicht bezieht. Die Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels aus dieser Vereinbarung versteht sich ohne Beeinträchtigung des Rechts zur Ausübung anderer gesetzlicher oder vertraglicher Rechte oder Rechtsmittel, außer wie ausdrücklich durch diese Vereinbarung eingeschränkt.

16.7. Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge oder Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Verhandlungen, Angebote und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Inhalt dieser Vereinbarung beziehen, werden durch diese Vereinbarung außer Kraft gesetzt und ersetzt. Alle Änderungen dieser Vereinbarung sind durch beide Parteien schriftlich zu vereinbaren; dies umfasst auch jeden Verzicht auf die Schriftform.

Letzte Aktualisierung: Februar 2020

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