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AGBs für Tester

 

Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Testern und der Test IO GmbH (nachfolgend: „Test IO“):

1. Test IO bietet Auftragnehmern die Möglichkeit, als „Tester“ tätig zu werden. Konkret beinhaltet dies, dass Test IO dem Tester die technische Möglichkeit verschafft, sich über einen Login auf einer Webseite als Tester zu registrieren („Account“) und im System Aufträge („Testläufe”) von Endkunden selbständig zu bearbeiten. Der Tester kann somit selbst bestimmen, wann, wo und wie viele Aufträge er für Test IO bearbeiten möchte. Der Tester erhält eine Vergütung für die von ihm geleistete Tätigkeit auf der Grundlage einer für den jeweiligen Testlauf gültigen Vergütungstabelle. Tester sind Selbständige und keine Arbeitnehmer von Test IO.

1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Testers für Test IO. Mit der Annahme eines Angebots des Testers zur Durchführung eines Testlaufs kommt jeweils ein einzelnes Vertragsverhältnis zustande, für das die jeweiligen mit Auftragserteilung bekanntgegebenen und durch den Tester akzeptierten Bedingungen gelten. Mit dem Angebot zur Durchführung eines Testlaufs verpflichtet sich der Tester zur sorgfältigen und den Grundsätzen von Test IO entsprechenden Recherche und Bearbeitung des von ihm angenommenen Auftrags.

2. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Vertragsbeziehungen zwischen Test IO und den Testern. Alle bisherigen Vereinbarungen werden durch das Akzeptieren dieser Geschäftsbedingungen ersetzt. Etwaige Geschäftsbedingungen des Testers finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch Test IO nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.1 Test IO kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die Änderung und die neuen Geschäftsbedingungen werden dem Tester bei dem nächsten Einloggen in sein Benutzerprofil in einer speicher- und ausdruckbaren Form bekanntgegeben. Der Tester kann die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren und bestätigt dies und die Kenntnisnahme durch Anklicken des Bestätigungsfeldes.

2.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, unter Einbeziehung von, aber nicht begrenzt auf: E-Mail, Fax und auch Texten, die im Internet ein- und dargestellt werden, die der Empfänger speichern und ausdrucken kann. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

2.3 Um als Tester Aufträge bearbeiten zu können, ist die einmalige kostenlose Einrichtung eines Benutzerkontos und eine Freischaltung durch Test IO erforderlich. Für die Einrichtung des Benutzerkontos muss der Tester mindestens 18 Jahre als sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Freischaltung des Benutzerkontos durch Test IO besteht nicht. Test sind nicht verpflichtet Leistung zu erbringen und können ihr Benutzerkonto jederzeit abmelden.

3. Der Tester ist verpflichtet, die bei der Einrichtung des Benutzerkontos angeforderten Daten ordnungsgemäß, richtig und wahrheitsgemäß anzugeben. Test IO behält sich vor, die Freischaltung im Einzelfall von der Übermittlung geeigneter Nachweise abhängig zu machen, die belegen, dass die angegebenen Daten korrekt sind. Der Tester ist verpflichtet, die angegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten und eventuell erforderliche Anpassungen unverzüglich über die Änderungsfunktion für die Benutzerdaten vorzunehmen. Kann Test IO aufgrund einer unterbliebenen erforderlichen Datenänderung nicht mit dem Tester in Kontakt treten, ist Test IO hierfür nicht verantwortlich. Der Tester ist Test IO zum Ersatz eines durch die Angabe nicht ordnungsgemäßer, falscher und nicht wahrheitsgemäßer Daten entstehenden Schadens verpflichtet.

3.1 Bei der Einrichtung des Accounts sind eine frei wählbare Benutzerkennung und ein Passwort anzugeben. Die gewählte Benutzerkennung darf keine Rechte verletzen, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte Dritter, und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Passwörter müssen zu jeder Zeit geheim gehalten werden und keinem Dritten offengelegt werden.

3.2 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, ein Benutzerkonto für einen Dritten anzumelden. Ebenso ist es Testern untersagt, mehrere Benutzerkonten zu unterhalten.

3.3 Test IO wird ein Anti-Geldwäsche-, Sanktions- und Terroristenbeobachtungslisten-Screening der Tester in Bezug auf Restriktionen und Sanktionen durchführen, um die eigene Einhaltung des geltenden Rechts durch Test IO sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird Test IO die Informationen der Tester mit offiziellen Listen abgleichen oder Dritte damit beauftragen. ("Screening")

3.4 Test IO behält sich vor, den Account eines Testers zu löschen und/oder die Vertragsbeziehung mit dem Tester zu beenden, wenn dieser gegen die Geschäftsbedingungen oder sonstige Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung verstößt oder das oben aufgeführte Screening negativ ausfällt. In diesem Fall werden dem Tester die Beträge auf dem Benutzerkonto, die er von Test IO für abgenommene Leistungen erhalten hat, ausbezahlt. Der Tester kann eine Löschung seines Accounts jederzeit durch eine E-Mail an [email protected] erreichen. Informationen und Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen/Gutschriften) werden erst nach Ablauf der jeweils einschlägigen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Alle anderen Daten werden mit Löschung des Accounts gelöscht.

3.5 Der Account wird erst zur Auftragsbearbeitung freigeschaltet, wenn der Tester erfolgreich einen unvergüteten Warm-Up Testlauf durchgeführt hat. Eine Einladung zu dem Warm-Up Testlauf erhält der Tester, wenn er sich erfolgreich gemäß der obigen Vorgaben registriert hat. Es besteht kein Rechtsanspruch des Testers auf eine Einladung zu einem Warm-Up Testlauf.

3.6 Wenn der Tester sich registriert hat und sein Account freigeschaltet wurde, kann er von Test IO per E-Mail an seine hinterlegte E-Mail-Adresse zur Abgabe eines Angebots zur Durchführung eines konkreten Testlaufs angefragt werden. Die Anfrage stellt lediglich eine „Einladung zum Angebot“ dar – invitatio ad offerendum. Die Tester können Test IO zu den Aufträgen ein Angebot zur Abarbeitung des Testlaufs zu den Konditionen unterbreiten, die in der Projektbeschreibung angegeben sind, indem sie die Antwortfunktion verwenden. Test IO ist nicht verpflichtet, solche Angebote anzunehmen. Die Anfrage stellt daher kein verbindliches Angebot von Test IO dar.

3.7 Nimmt Test IO das Angebot des Testers zur Durchführung eines Testlaufs an, so werden dem Tester die Daten, die zur Abarbeitung des Testlaufs erforderlich sind, kurz vor Freischaltung des Testlaufs zur Verfügung gestellt. Durch die Annahme eines Testlaufs durch den Tester entsteht kein Erfüllungsanspruch von Test IO gegenüber dem Tester, dass dieser den Testlauf gemäß den vorgegebenen Bedingungen abarbeitet. Im Gegenzug ist Test IO nicht zur Abnahme der Leistung des Testers verpflichtet, wenn diese nicht den Anforderungen und Bedingungen entspricht, die in der Projektbeschreibung angegeben sind und seine Leistung als Schlechterfüllung zu qualifizieren ist. Insbesondere werden Leistungen nicht mehr angenommen, wenn der von Test IO zuvor mitgeteilte Zeitraum zur Leistungserbringung überschritten wird.

3.8 Der Tester wird pro gefundenem Fehler in dem von ihm durchgeführten Testlauf vergütet. Der Tester meldet jeden gefundenen Fehler unter Verwendung des von Test IO zur Verfügung gestellten Formulars. In das Formular trägt der Tester den Fehler und eine Beschreibung ein und gibt eine Einschätzung hinsichtlich des Fehlers nach den Kategorien: Low, High oder Critical ein. Die Einschätzung dient lediglich einer ersten Orientierung und ist nicht verbindlich für den Vergütungsanspruch. In der Folge erfolgt eine Prüfung des Fehlers durch Test IO. Der Tester erhält für den Fehler keine Vergütung, wenn

1. anhand der fortlaufenden Nummerierung der Fehlerprotokolle für Test IO ersichtlich ist, dass es sich um ein Duplikat handelt und der Fehler bereits zeitlich vorher durch einen anderen Tester gefunden wurde oder

2. der Fehler durch Test IO nicht reproduzierbar ist und somit nicht nachweislich vorhanden.

3. Des Weiteren wird die vom Tester vorgenommene Qualifizierung des Fehlers in die Kategorien Low, High oder Critical durch Test IO überprüft und gegebenenfalls geändert. Die letztendliche Einordnung des Fehlers in eine Kategorie obliegt dem Endkunden von Test IO, § 317 BGB.

4. Bei bestimmten Testläufen erhält der Tester, anstatt oder zusätzlich zur einer Vergütung pro gefundenem Fehler, eine pauschale Vergütung für die Bearbeitung eines oder mehrerer von Test IO definierter Aufträge. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Recherche-Aufgaben, das Beantworten von Fragebögen oder das Abarbeiten sogenannter Test-Fälle handeln.

4. Die konkrete Höhe der Vergütung pro gefundenem Fehler gemäß Ziff.

1. oder pro Auftrag gemäß Ziff. „4.4“ wird dem Tester für jeden Testlauf gesondert mitgeteilt. Wenn Test IO dem Tester eine Email sendet, in welcher er aufgefordert wird, Test IO ein Angebot zur Bearbeitung eines Testlaufs zu machen, wird die konkrete Vergütung pro gefundenem Fehler für den Testlauf oder pro Auftrag bekanntgegeben und vom Tester mit der Abgabe des Angebots übernommen.

2. Die Auftragserteilung zum Testlauf erfolgt ausschließlich gegenüber dem Tester, welcher das entsprechende Angebot abgegeben hat. Eine Weitergabe des Auftrags an Dritte ist nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Test IO möglich.

3. Der Tester ist verantwortlich für die Versteuerung (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) seiner bei Test IO erzielten Einkünfte, unabhängig davon an welchem Ort oder Land diese Verpflichtung zur Zahlung besteht. 

5. Urheberrechtlich oder durch weitere geistigen Eigentumsrechte geschützte Arbeitsergebnisse aus der Tätigkeit des Testers stehen ausschließlich Test IO zu. Test IO ist insbesondere berechtigt zur Vervielfältigung, Bearbeitung und Umgestaltung, Verbreitung, Vermietung, öffentlichen Wiedergabe, öffentlichen Zugänglichmachung und zu allen sonstigen gesetzlich geschützten Nutzungshandlungen. Außerdem zur Einräumung auch weiterer Nutzungsrechte, zur Übertragung von Nutzungsrechten und zu Änderungen von Werktiteln und Urheberrechtsbezeichnungen, ohne dass dies der Zustimmung des Testers bedarf. Der Tester verpflichtet sich, jederzeit auf Anforderung von Test IO die Ergebnisse seiner Tätigkeit herauszugeben und zur Verfügung zu stellen.

1. Test IO stehen auch die Rechte in Bezug auf alle heute unbekannten Nutzungsarten zu (vgl. § 31a UrhG). 

2. Der Tester wird Arbeitsergebnisse nach Ziff. 5.1 in keiner Weise verwerten oder verwerten lassen. 

3. Soweit der Tester ein Programm im Sinne des § 69a Abs.1 UrhG in Erfüllung seines Auftragsverhältnisses mit Test IO oder nach den schriftlichen Auftragsspezifikationen von Test IO geschaffen hat, erfolgt die Rechtsübertragung aus § 69b UrhG. Die Rechte gehen mit der jeweiligen Entstehung des Arbeitsergebnisses über.

4. Soweit die Urheber- oder sonstigen Schutzrechte an Liefergegenständen nicht auf Test IO übertragen werden können, räumt der Tester Test IO ein unwiderrufliches, ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht, den Liefergegenstand entgeltlich oder unentgeltlich auf allen bekannten Speichermedien unbegrenzt und unabhängig vom Medium zu vervielfältigen sowie öffentlich zugänglich zu machen und über alle Vertriebswege zu verbreiten, auf Computern und anderen Datenverarbeitungsanlagen zu betreiben, zu veröffentlichen, vorzuführen, in Datenbanken und Datensammlungen zu verwenden sowie unter Wahrung seiner geistigen Eigenschaften zu bearbeiten und umzugestalten, einschließlich der Kombination mit anderen Liefergegenständen und anderen Werken.

5. Der Tester erteilt Test IO die Zustimmung gemäß § 34 und § 35 UrhG, dass Test IO die Rechte an den Liefergegenständen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einräumen darf

6. Der Tester verzichtet auf sein Recht zur Urheberbezeichnung und ist nicht berechtigt, Kopien oder Originale seiner Leistungen zurückzubehalten und Test IO nimmt diesen Verzicht an.

7. Mit Beendigung der Tätigkeit geht das ausschließliche Nutzungsrecht auf Test IO über. Mit der gezahlten Vergütung sind auch sämtliche etwaigen Urheberrechte abgegolten. 5. Der Tester sichert zu, dass sämtliche von ihm für Test IO erbrachten Leistungen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen oder strafrechtlich in irgendeiner Form relevant sind. Der Tester ist zum Ersatz von Kosten verpflichtet, die Test IO dadurch entstehen, dass Test IO durch Dritte in berechtigter Weise aufgrund von Inhalten in Anspruch genommen wird, die durch den Tester erstellt wurden. Dies gilt nicht, wenn der Tester die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Test IO im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen die Leistungen der Tester insbesondere auf urheberrechtliche Verstöße überprüft.

6. Sobald die durch den Tester erzielte Vergütung gemäß Ziff. 4.3 und 4.4 feststeht, spätestens aber 2 Wochen nach Abschluss der Auftragsbearbeitung, erfolgt die Gutschrift nach den in der Auftragsbeschreibung angegebenen Konditionen für die Vergütung auf dem Account des Testers. Eine Verzinsung der Gutschriften erfolgt nicht.

1. Der Tester kann den Stand seiner Gutschriften jederzeit auf seinem Account einsehen. Nach Freischaltung durch Test IO, spätestens aber ab dem 1.bis zum einschließlich 20. Tag eines Monats, kann der Tester durch Betätigen des Auszahlungs-Buttons eine Auszahlung der Gutschriften verlangen, solange diese mindestens EUR 25,00 beträgt. Die Anweisung erfolgt unverzüglich nach Ablauf des 20. Tages eines Monats. Wenn es sich bei dem 20. Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt, erfolgt die Anweisung am darauffolgenden Werktag. Gleichzeitig erhält der Tester ein automatisch generiertes, mit den durch den Tester bei Erstellung des Accounts angegebenen Daten und der Höhe der auszuzahlenden Vergütung versehenes pdf-Dokument zum Download bereitgestellt, welches der Tester als Rechnung für seine eigenen Unterlagen ausdrucken kann. Nicht ausbezahlte Guthaben verbleiben bis zu ihrer Abrechnung auf dem Benutzerkonto.

2. Die Auszahlung hängt von der Angabe aller gesetzlich geforderten Rechnungsinformationen von Seiten des Testers ab. Zusätzlich wird Test IO wie oben beschrieben ein Screening durchführen. Die Auszahlung kann von einem Nachweis der Gewerbeanmeldung und/oder dem Nachweis zur Anerkennung des Status als Freiberufler oder von einem positiven Ergebnisses des Screenings abhängig gemacht werden. Test IO ist nicht dazu verpflichtet den Tester zu bezahlen, wenn die Zahlung gegen geltendes Recht verstoßen würde.

3. Der Tester trägt die Kosten, welche Test IO durch Angabe einer falschen oder nicht mehr aktuellen Kontoverbindung entstehen.

7. Test IO ist berechtigt, die vom Tester erhaltenen Daten sowie diejenigen Daten, die im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung für Test IO anfallen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen insoweit zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, als diese für den reibungslosen Ablauf der Auftragsbearbeitung und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Testers übermittelt Test IO keinerlei Daten an Dritte, sofern Test IO nicht gesetzlich hierzu berechtigt oder verpflichtet ist.

1. Der Tester verpflichtet sich, die im Rahmen der Tätigkeit für Test IO mitgeteilten Erkenntnisse und Informationen – insbesondere betreffend die Erkenntnisse und Informationen, welche im Zusammenhang mit Test IO, seiner Tätigkeit für Test IO, Kunden, Software, Unterlagen und Gesprächen stehen (vertrauliche Informationen) – geheim zu halten und diese nicht unbefugt zu speichern, aufzunehmen, aufzubewahren, zu verändern oder zu löschen und auch nicht für andere Zwecke als ausschließlich zur Erbringung der Leistung zu nutzen. Er trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der Tester verpflichtet sich, solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. 

2. Für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung aufgrund dieses Vertrages ist Test IO berechtigt, von dem Tester die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 1.000,00 zu fordern. Die Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs sind ausgeschlossen. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadenersatz angerechnet. 

3. Der Tester verpflichtet sich, über die Daten und Auftragsbeschreibungen, die ihm zur Bearbeitung eines Testlaufs übermittelt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ausschließlich für die Leistungserbringung gegenüber Test IO zu nutzen. Insbesondere hat die Leistungserbringung so zu erfolgen, dass Dritte hierbei keine Einsicht in die übermittelten Daten und Auftragsbeschreibungen nehmen können. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Abschluss eines Projektes fort. Verstößt der Tester schuldhaft hiergegen, behält sich Test IO die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor. 

4. Der Tester verpflichtet sich insbesondere, die Weitergabe der Daten und Informationen sowie insbesondere auch durch Datenschutzgrundverordnung geschützte personenbezogene Daten und durch das Telekommunikationsgesetz geschützte Telekommunikationsinhalte und –Umstände aus einem Kundenverhältnis mit Test IO zu unterlassen. Die Weitergabe von internen Dokumenten von Test IO oder eines ihrer Kunden ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis möglich. 

5. Der Tester ist verpflichtet, selbstverantwortlich die Zugangsdaten (u.a. Benutzerkennung, Passwort) zur Test IO Internet-Plattform und zu weiteren EDV-Anwendungen zu schützen und geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und den Zugang durch Dritte zu vermeiden. 

6. Der Tester darf bei Briefings und Konferenzen über das Internet (z.B. Skype oder Webex) nur alleine teilnehmen bzw. muss absichern, dass keine weitere unbefugte Person die Unterhaltung mithören kann. Die Aufnahme ist dem Tester nicht erlaubt. 

7. Der Tester hat Stillschweigen über die Konditionen der Auftragsbearbeitung für Test IO zu bewahren. 

8. Der Tester wird vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen seines Auftragsverhältnisses mit Test IO bekannt werden, streng vertraulich behandeln und sie Dritten weder weiterleiten noch auf sonstige Weise zugänglich machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Informationen treffen. 

9. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind bereits veröffentlichte Informationen (Pressemitteilungen, Website etc.). Diese kann der Tester frei verwenden. 

10. Der Tester unterliegt nicht den in 8.6.1 und 8.6.2 genannten Geheimhaltungspflichten, wenn er zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch Urteil oder Beschluss eines Gerichts, die Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich verpflichtet ist. 

11. Erkennt der Tester einen selbstverschuldeten, tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Ziff. 8.4 (z.B. Verlust der Zugangsdaten, Nutzung durch Dritten), ist der Vorfall umgehend der Geschäftsleitung von Test IO per Mail an [email protected] zu melden. 

12. Prinzipiell ist der Tester zur Werbung weiterer potentieller Mitarbeiter berechtigt und darf zu diesem Zwecke über die täglichen Geschäfte von Test IO generelle Auskunft erteilen, ohne dabei Kundendaten zu nennen oder sonstige der nach diesen Geschäftsbedingungen der Geheimhaltung unterliegenden Informationen weiterzugeben. 

13. Die verkörperten Informationen verbleiben im Eigentum von Test IO. Diese, einschließlich sämtlicher vom Empfänger gefertigten Vervielfältigungen, sind auf Aufforderung durch Test IO unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Insbesondere Informationen auf Datenträgern sind zu löschen, wenn die Daten aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Informationen ist ausgeschlossen.

14. Der Tester verpflichtet sich zur Einhaltung des Code of Conducts für Lieferanten der EPAM Unternehmensgruppe, welcher unter folgender URL zu finden ist: https://www.epam.com/about/who-we-are/ethics-and-compliance

8. Das Vertragsverhältnis von Test IO und dem Tester unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

1. Bitte verwenden Sie für vertragsrelevante Erklärungen die E-Mail-Adresse [email protected].

2. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Tester und Test IO entstehenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig Berlin.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tester der Test IO GmbH, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin. Stand: 01 Januar 2021 

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